Logopädie-Stoll

Wir untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen

LOGOPÄDIE-STOLL

Kindertherapien verlaufen spielerisch, häufig eingebettet in ein grob- und feinmotorisches Bewegungsangebot

LOGOPÄDIE-STOLL

Zu Anfang wird ein ausführliches Anamnesegespräch geführt und eine Diagnose erstellt, um die folgende Therapie individuell auf Sie abzustimmen.

Willkommen!

Logopädie Stoll - Ihr Partner bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen

Wir untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden. Ziel der logopädischen Diagnostik und Therapie ist die Wiederherstellung, Besserung oder der Erhalt der sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges. Das therapeutische Vorgehen wird mit dem PatientIn und dem/der einweisenden Arzt In abgesprochen.

Zu Anfang wird ein ausführliches Anamnesegespräch geführt und eine Diagnose erstellt, um die folgende Therapie individuell auf Sie abzustimmen. In den meisten Fällen erfolgt die Behandlung in Einzeltherapien, deren Sitzung in der Regel 45 Minuten dauert.

Ihr Olaf Stoll



Wie läuft die logopädische Therapie ab?

Gemeinsam ankommen!

Kindertherapien verlaufen spielerisch, häufig eingebettet in ein grob- und feinmotorisches Bewegungsangebot. Die Eltern werden in den therapeutischen Prozess miteinbezogen. Wichtige Voraussetzung für das Gelingen ist ein vertrauensvoller Kontakt zwischen Therapeut, Kind und Eltern. Je nach Bedarf erhält das Kind eine Hausaufgabe, die es bis zur nächsten Therapiestunde erledigen soll.

An wen wende ich mich bei sprachlichen Problemen?

Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Auffälligkeit sollten Sie Kontakt zu einem Facharzt (z.B. HausärztIn, KinderärztIn, HNO-ÄrztIn, PhoniaterIn, PädaudiologIn, InternistIn, NeurologIn, KieferorthopädIn) aufnehmen. Dieser wird, falls sie/er eine Behandlung für erforderlich hält, eine ärztliche Verordnung zur logopädische Behandlung ausstellen. Mit dieser Verordnung (Rezept) kommen Sie zu uns.

Finden die Behandlungen immer in der Praxis statt?

Wenn auf der Verordnung der Vermerk Hausbesuch vermerkt ist, findet die Therapie selbstverständlich bei Ihnen zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim statt.

Welchen Einfluss habe die Eltern auf die Therapieinhalte?

Selbstverständlich werden die Therapieinhalte und Therapieziele mit Ihnen bzw. mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen. Für Anregungen ihrerseits sind wir sehr dankbar.


Therapiebereiche

Behandlung von Kindern & Jugendlichen

Sprachentwicklungsstörungen, auch bei Mehrsprachigkeit
Lautverwendungsstörungen (Phonologische Störungen)
Late Talker
Lautbildungsstörungen (Phonetische Störungen)
Myofunktionelle Störungen
Auditive Wahrnehmungsstörungen und Hörstörungen (AVWS)
Sprach und Sprechstörungen bei Behinderung
Kau-, Schluck- und Fütterungsstörungen
Stottern/Poltern (Redeflussstörungen)
Lese-Rechtschreibstörung (LRS), Rechenschwäche
Dysgrammatismus
Stimmstörungen (Dysphonie)
Mutismus

 

Behandlung von Erwachsenen

 Stimmstörungen (Dysphonie)
Aphasien (nach Schlaganfall oder Hirnblutung)
Sprechstörungen (Dysarthrie, Sprechapraxie)
Sprach und Sprechstörungen bei Behinderung
Schluckstörungen (Dysphagie) nach Schlaganfall
Neurologischen Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose (MS), Morbus Parkinson (zertifizierter LSVT-Therapeut, Demenz, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Menschen im Wachkoma (Sondenkostmanagement, Fortbildung mit „BALO“, OSLO (osteopathische Handgriffe))
Trachealkanülenmanagement & Laryngektomie
Fazialisparese (Gesichtslähmungen)
Myofunktionelle Störungen
Sprachstörungen bei Schwerhörigkeit  (Cochlea Implantat, Hörgerät)
Stottern/Poltern (Redeflussstörungen)


Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung

Die Kosten werden bis zum 18 Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ist ein gesetzlich geregelter Eigenanteil pro Verordnung (Rezept) zu entrichten (10 Euro + 10% des Rezept-Wertes). Dieser Betrag ist auf maximal 2% Ihrer Jahreseinkünfte limitiert (bei chronischen Erkrankungen 1%), einen Antrag auf Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Detaillierte Informationen hierzu, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

 

Wie viele Verordnungen werde ich benötigen?

Eine gesicherte Prognose kann Ihnen hier niemand geben.

Der Heilmittelkatalog hat für jeden Behandlungsbereich eine bestimmte Anzahl an Behandlungen vorgesehen. Oft wird dieser nicht komplett ausgeschöpft.

Habe ich als Privatpatient auch einen Eigenanteil?

Privatpatienten haben leider immer einen Eigenanteil, dieser ist vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem von Ihnen geschlossenen Vertrag abhängig. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss, da sich die privaten Krankenkassen nicht mit den Berufsverbänden an den Tisch setzen und Verträge wie mit den Ärzten schließen.

Klären Sie bitte im Vorfeld, wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ist. (Anmerkung: Die Beihilfe hat Ihre Erstattung seit über 20 Jahre nicht erhöht)

Patienten haben berichtet, dass ein Widerspruch bei einigen Innungskrankenkasse zu einer höheren Erstattung geführt hat.

 

Wie viele Verordnungen darf der Arzt ausstellen?

Die Verordnungsart und Verordnungsmenge sind im Heilmittelkatalog festgelegt und kann bis zu 60 Therapieeinheiten betragen. Über die Höchstverordnungsmenge hinaus darf der Arzt/die Ärztin bei chronischen Erkrankungen, Verordnungen „außerhalb des Regelfalles“ ausstellen. Des weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Langzeitverordnung bei der Krankenkasse zu beantragen. Hierbei sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.


Anfahrt

Der Logopäde

Praxis Kernen

Telefon: 07151 / 368 39 89
Fax: 07151 / 368 39 58
Karlstraße 6
71394 Kernen / Rommelshausen
(Römer-Apotheke, drittes OG)

Email: kontakt(@)logopaedie-stoll.de 


Kontakt

Schreiben Sie uns!

captcha